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letzte Änderung:03.01.2011
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Söldner und Rebellen

Gewaltverwaltung in afrikanischen Ökonomien

Die im Titel genannten Akteure definieren sich aus ihrem Verhältnis zum Nationalstaat. Es waren in Afrika agierende Söldner, die als Bedrohung des (anti-kolonialen) Selbstbestimmungsrechtes der Völker gesehen wurden und zu einem Konsens in den Vereinten Nationen führten, diese Gruppe auf das intensivste zu bekämpfen (Burmester 1978). Söldner wurden zu einer international geächteten Kaste erklärt. Die Generalversammlung hat einen permanenten Berichterstatter eingesetzt (Ballesteros 1994). Aber es hat sich im Verlauf der Jahre gezeigt, daß die dem Mandat des Berichterstatters zugrundeliegende Definition die Formenvielfalt der nicht-staatlichen Anbieter von militärischen Dienstleistungen auf einem globalen Arbeitsmarkt nicht hinreichend erfaßt. Au§erdem hat der Prozeß im Jahre 1993 gegen Robert Denard, der die Söldnerszene in Afrika über drei Jahrzehnte beherrscht hatte, zutage gefördert, daß "er die meisten seiner Aktionen mit Wissen und stillschweigender Zustimmung der französischen Regierung unternommen hat" (Encyclopedia Britannica 1998). Schließlich betrachten seit Ende des Kalten Krieges einige westliche Industrienationen unternehmerische militärische Dienstleistungen offen als vorteilhaftes Mittel außenpolitischer Interessenwahrnehmung und drängen auf eine Verrechtlichung privater militärischer Dienstleistungen, eine Art Lizenzierung von Söldnern (Shearer 1998; Howe 1998). Angesichts diffuser Staatlichkeit in weiten Teilen Afrikas hat auch der Begriff Rebell seine Eindeutigkeit verloren und es bedarf empirisch-analytischer Anstrengungen, die Vielzahl der Gewaltakteure in Afrika ihrem jeweiligen sozial-ökonomischen Umfeld typologisch zu verorten. Zunächst aber wird die Evolution staatlicher Sicherheitsorgane skizziert, aus der sich die Handlungsräume privater Gewaltakteure ergeben, die sich häufig als privater Sicherheitsdienst verstehen. Anschließend wird der Versuch unternommen, die Schablone Kriege in Afrika zu differenzieren. Die aus dem Verhältnis Afrikas zum regulären Weltmarkt und zur illegalen Finanz- und Warenzirkulation ergebenden innergesellschaftlichen Polarisierungen ersetzen einen rechtlich geregelten Markt durch Gewalt als Steuerungsmittel der Volkswirtschaften. Im Ergebnis zeichnet sich eine oligopolistisch-präventive Sicherheitsordnung (Trotha 1995) im überwiegenden Teil Afrikas ab, allein schon weil gegenwärtig nicht erkennbar ist, da§ der Staat jemals wieder Steuern für die Entwicklung einer konstitutionell-wohlfahrtsstaatlichen Sicherheitsordnung erheben kann.

Die Evolution der staatlichen Sicherheitsorgane

Die vielen Übel des gegenwärtigen Afrika, wozu besonders die von Elwert (1997) als gewaltoffene Räume gekennzeichneten Regionen gehören, in denen staatliche Sicherheitsgarantien nicht wirken, werden in der politologischen Literatur vielfach dem schwachen und scheiternden Staat zugeschrieben. Ein genauerer Blick auf die post-koloniale Entwicklung zeigt jedoch, daß wichtige Merkmale von Staatlichkeit zu keinem Zeitpunkt ausgeprägt waren. Wenn daher gesellschaftliche Gewaltkontrolle zu einem früheren Zeitpunkt wirksamer war als heute, dann müssen zusätzliche Faktoren für die nicht zu übersehende Degeneration der Sicherheitslage ursächlich sein, wie zum Beispiel die nahezu beliebige Verfügbarkeit von automatischen Gewehren auf den Basaren Afrikas seit Beginn der neunziger Jahre (ICRC 1999).

Zwar wurden die post-kolonialen politischen Einheiten Afrikas sofort als souveräne Staaten in die Vereinten Nationen aufgenommen, ihre politischen Systeme erstreckten sich jedoch bestenfalls auf die städtischen Zentren (Herbst 1996). Daher werden afrikanische Staaten in der Literatur gelegentlich auch als Quasi-Staaten bezeichnet. Zwei zentrale Institutionen des Kolonialismus repräsentierten in personeller Kontinuität die neuen Nationalstaaten: Militär und Polizei. Schon aus diesem Grunde blieben auch nach der Unabhängigkeit traditionale, zumeist lokale gesellschaftliche Formationen der zentrale Bezugspunkt für Vertrauen, Gerechtigkeit und Sicherheit in der Gesellschaft.

In den Jahren nach der Unabhängigkeit erlaubte die Exportwirtschaft den Eliten der ersten Stunde ein Überleben an der Spitze der Staaten, deren Integration keine Fortschritte machte. Im Gegenteil durch Entwicklungshilfe und vor allem Nahrungshilfe wurden Städte und ländlicher Raum weiter entkoppelt. In der Folgezeit wurden die strategischen Rivalitäten des Kalten Krieges zur zentralen Überlebensressource der Machteliten der ersten Stunde. Die legitimatorische Basis der politischen Systeme reichte nicht über die jeweiligen Zonen klientilistischer Versorgung hinaus. Der Nationalstaat als Identifikationssymbol blieb Fiktion. Auch der Versuch Nkrumahs einer auf "afrikanischen Sozialismus" orientierten ideologischen Mobilisierung war zum Scheitern verurteilt. Die für die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit zentrale Unterscheidung bzw. Trennung von Staat und Regierung wurde nie praktiziert. Entsprechend gelang es nicht, dem staatlichen Monopol legitimer Gewalt Geltung zu verschaffen. Für die große Mehrheit der Bevölkerung blieben der Staat und seine Organe entfremdet. Sie bildeten eine antagonistische Partei, die ausschlie§lich die Interessen einer an der Macht befindlichen Minderheit verfocht.

Der Anspruch der postkolonialen Eliten auf Nationalstaatlichkeit wurde durch das Militär repräsentiert, das mit dieser Rolle den kolonialen Makel abzustreifen versuchte. Das Militär wurde aber immer auch ein potentieller Konkurrent um die politische Macht gesehen, zu Recht, wie die Entwicklung zeigte, die von militärischen Machtübernahmen gekennzeichnet war. Daher war eine hinreichende Ausrüstung des Militärs keine politische Priorität und wurde nur durch ausländische Patronage im Zusammenhang mit gewaltsamen innergesellschaftlichen Konflikten und Bürgerkriegen verfügbar. Faktisch verrichteten die Streitkräfte in der Regel repressive Polizeiaufgaben und verloren zunehmend jegliches Prestige. Selbst dort, wo sie die Macht übernommen haben, agieren die Streitkräfte nicht als Institution. Vielmehr dominiert regelmäßig nach kurzer Zeit ein klientelistischer Clan, dessen deklaratorische Antikorruptionsstrategien auf internationale Akzeptanz gerichtet sind, sich tatsächlich aber lediglich auf die Eliminierung von gut positionierter Konkurrenz beschränken. Nähert sich der Zerfall des Quasi-Staates der Zahlungsunfähigkeit und erhalten die Streitkräfte nur noch selten Sold, entwickelt sich die Figur des "Sobel". Dieser Name faßt die Begriffe Soldat und Rebell zusammen, weil Angehörige der regulären Streitkräfte zumeist nachts als organisierte Banden tätig werden oder ihre Waffen an Gewaltakteure vermieten, die ihre Aktionen häufig mit einer politischen Aura tarnen.

Die in Afrika verfügbaren militärischen Kapazitäten sind überwiegend das Produkt von Transfers ohne Gegenleistung im Kontext des Kalten Krieges, sowohl an reguläre Armeen als auch an Aufständische. Seit 1990 ist dieser Zustrom völlig versiegt, die Militärausgaben in Afrika ohne den Maghreb belaufen auf weniger als ein Prozent der weltweiten Ausgaben und sinken weiter überdurchschnittlich (BICC 1998:34). Davon entfallen jedoch auf Südafrika alleine mehr als vierzig Prozent. Die finanzielle Ausstattung reicht meist nicht zur Instandhaltung von Großwaffen, die aus dem Kalten Krieg stammen. Lediglich Angola, Südafrika und Nigeria haben in den letzten fünf Jahren Großwaffen in nennenswertem Umfang importiert (SIPRI 1998:302-305). Kaum eine Armee verfügt noch über logistische Kapazitäten, ihre Streitkräfte jenseits der nationalen Grenzen zum Einsatz zu bringen. Einfache Infanteriewaffen bestimmen die Ausrüstung. Die Zahl der Soldaten ist in dieser Region jedoch nicht dem weltweiten Trend einer Reduzierung gefolgt. Allerdings läßt diese Betrachtung unberücksichtigt, daß Soldaten häufig nicht oder nur geringfügig bezahlt werden und ihr Status vor allem eine Lizenz für gewaltförmige Aneignung und private Sicherheitsdienstleistungen darstellt.

Der zentralstaatliche Zerfallsprozeß ist häufig von der Gründung separierter militärischer Formationen, wie etwa Präsidentengarden, begleitet. Die Trennung zwischen innerer und äu§erer Sicherheit geht dabei vollständig verloren. Häufig ist nicht einmal deutlich zu erkennen, ob diese Formationen von privaten Interessen (Mobutu) angeeignet sind oder ob private Formationen sich des Staates bemächtigen. Der quantitative und qualitative Abbau militärischer Kapazitäten in Afrika hat zu einem militärischen Vakuum in weiten Teilen des Kontinentes geführt, so daß es für verschiedene staatliche und nicht-staatliche Akteure die Option gibt, mit vergleichsweise bescheidenen militärischen Mitteln erfolgreich zu intervenieren.

Während die Streitkräfte Afrikas bis zum Ende des Kalten Krieges im Mittelpunkt vieler sozialwissenschaftlicher Analysen standen, hat man sich mit der Polizei in Afrika nur selten beschäftigt. Die Polizeikräfte in den meisten afrikanischen Staaten unterscheiden sich in ihrer Organisation kaum vom Militär. Sie sind schlecht ausgebildet, meist paramilitärisch organisiert und kaserniert und vor allem schlecht bezahlt. Dennoch sind sie mit einem gro§en Ermessensspielraum ausgestattet. Für die meisten Menschen ist die Polizei nicht zuletzt deswegen eine Bedrohung. Für die Machteliten hat das Polizeiwesen nur geringe Bedeutung, denn ihre Politik ist nicht auf nationale Integration gerichtet. Vielmehr beschränken sich ihre Interessen vorwiegend auf die Reproduktion ihrer Pfründe und das repressive Potential der Polizei im Einsatz gegen Streiks und Demonstrationen (Hills A.E. 1996).

Mit der Unabhängigkeit wurden die Polizeikräfte rasch afrikanisiert. Dies ging einher mit einer Rekrutierung, die sich meist auf eine "loyale" ethnische Gruppe stützte. Die Übernahme paramilitärischer Aufgaben stempelte die Polizei zur Partei der regierenden Machtelite. Je schwächer sich der postkoloniale Staat entwickelte, umso deutlicher wurde die Polizei zum Zwangsorgan der Regierung. Mit beginnendem Zerfall des Staates geht die zentrale Kontrolle über die Polizei verloren. Sie wird zum Repressionsinstrument, das in häufig unkoordinierten Einheiten agiert, die sich ökonomisch verselbständigen. Überall dort, wo die staatlichen Strukturen besonders unter Auszehrung leiden, fällt die Besoldung der Polizei unter das Existenzminimum und der Ermessensspielraum der Polizei transformiert sich in eine willkürlich gehandhabte Ressource zur persönlichen Reproduktion. Diebstahl, Raub, Erpressung und Verkauf der Dienstleistungen an den Meistbietenden bestimmen die polizeilichen Aktivitäten. Mit dem Fortschreiten dieses Prozesses kommt es zur vollständigen Privatisierung der Sicherheit, konkurrierende bewaffnete Gruppen fungieren als "Anbieter". Die verschiedenen Phasen der Auflösung ereignen sich durchaus parallel und die Schwächung der staatlichen Struktur kommt den individuellen Interessen von Polizisten sogar entgegen. So wird für Angola beschrieben, daß Polizisten ein monatliches Salär von zehn Mark erhalten. Gleichzeitig sind diese Polizisten bei privaten Sicherheitsunternehmen mit bis zu 400 DM auf der Lohnliste (Hills E.A. 1996 S.342; Wrong 1996). Allerdings besteht nur entlang der mit dem Weltmarkt verknüpften ökonomischen Inseln Afrikas eine so zahlungsfähige Nachfrage nach privaten Sicherheitsdienstleistungen, andernorts beschränken sich die Nebentätigkeiten der Polizisten auf die kriminelle Sphäre.

Gewaltsame Konflikte als Produktionsweise

In 15 schwarzafrikanischen Staaten herrschen Kriege (10) oder bewaffnete Konflikte (5). Während die Häufigkeit in den anderen Regionen der Welt seit fünf Jahren stetig zurückgeht, ist auf dem afrikanischen Kontinent keine Trendwende in Sicht (Rabehl 1998 S.6). Ethnische Säuberungen und scheinbar zielloses Morden in innergesellschaftlichen bewaffneten Konflikten in zumeist sehr armen afrikanischen Ländern sind zu Dauerschlagzeilen in den Medien geworden. In Krise geratene Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfen sind, zumeist von privaten Trägern zunehmend unter Umgehung staatlicher Strukturen ausgeführt (Clapham 1996, Kap. 7), zu einem zentralen Element der wirtschaftlichen und politischen Au§enbeziehungen und damit auch der öffentlichen Wahrnehmung Schwarzafrikas geworden (Castells 1998, S.87 f.), ohne daß hierdurch die relative Rückentwicklung Schwarzafrikas aufgehalten wird. Vielmehr ist inzwischen umfänglich belegt, da§ die humanitäre Hilfe in vielen Fällen dazu beigetragen hat, gewaltsamen Konflikten den Charakter einer über Jahre stabilen (Re-)Produktionsweise für eine oder mehrere Kriegsparteien zu verleihen (Jean/Rufin 1996).

Vieles deutet darauf hin, daß sich die konstitutive Logik dessen, was wir als Kriege und bewaffnete Konflikte wahrnehmen, tiefgreifend verändert hat. Die Beendigung der durch den Kalten Krieg bestimmten konfrontativen Alimentierung von Staaten und substaatlichen Akteuren hat diese Veränderung beschleunigt. Heute kann man die meisten bewaffneten innergesellschaftlichen Konflikte in Afrika eher als eine besondere Produktionsweise beschreiben, als sie mit den klassischen Kategorien des Krieges fassen. Sie sind eine dramatische Zuspitzung und gewaltförmige Reorganisation zerbrechender wirtschaftlicher Kreisläufe, die bereits vor der Entwicklung zum Massenkonflikt durch die Ausbreitung gewaltoffener Räume (Elwert 1997) gekennzeichnet sind. In derartigen gewaltoffenen Räumen bilden sich zwangsläufig Selbstschutzallianzen, die mangels eines Gewaltmonopols schrittweise zu einem innergesellschaftlichen Aufrüstungswettlauf führen. Die damit gewaltbedingt stark steigenden Transaktionskosten verringern die verfügbare Wohlfahrt, so daß identitätsstiftende Ideologien des Ausschlusses bestimmter Gruppen plötzlich als vorteilhafte wirtschaftliche Strategie erkannt werden und eine Eigendynamik entwickeln. Es ist dann nur ein kleiner Schritt zur Gewalt mit dem Ziel des Ausschlusses.

Da in innergesellschaftlichen Kriegen die für Marktsteuerung notwendige Rechtssicherheit nicht oder nur sehr unzureichend gegeben ist, dominieren gewaltgesteuerte Transaktionen das wirtschaftliche Geschehen. Sie reichen von Raub bis hin zu neuen Formen der Sklavenarbeit, auch im militärischen Bereich. Der strategische Einsatz von Kindern als Soldaten ist wohl die extremste Form dieser neuen Sklavenarbeit. Die Logik von Gewaltsteuerung führt zu neuen Konzentrationen wirtschaftlicher Macht und Kontrolle durch "warlords", gestützt auf ihr privates Gewaltmonopol. Sie vereinen die unterschiedlichen Rollen des Feldherrn und Protektors, des populistischen Manipulators und politischen Führers und Monopolunternehmers in ihrer Person. Die bereits in den vorhergehenden Krisen angelegte gesellschaftliche Polarisierung verstärkt und verstetigt sich. In derartigen gesellschaftlichen Zuständen wird Reichtum häufig nicht länger erwirtschaftet, vielmehr ist er das Ergebnis gewaltgestützter Aneignung und Umverteilung im Kontext zerfallender Volkswirtschaften. Der überwiegend destruktive Charakter dieser Produktionsweise bedingt den Ausschluß anderer und erklärt so die großen Flüchtlingsströme, die den afrikanischen Kontinent kennzeichnen, aber auch scheinbar sinnloses Morden. Eine gewisse Stabilität gewinnen derartige Zustände, auch unterhalb der formalen staatlichen Ebene, wenn es einem "warlord" gelingt, internationale Partner für die Inwertsetzung der von ihm kontrollierten Ressourcen auf dem Weltmarkt oder in seinen Grauzonen zu gewinnen (Reno 1998 S.217-227). In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß die Logistik der Gewaltmittel, auch wenn es nur sogenannte Kleinwaffen sind, in jedem Falle eine Bezahlung mit Devisen erfordert, die seit mindestens zehn Jahren von der Kriegsökonomie selbst generiert werden müssen. Mit anderen Worten, Konfliktökonomien in Afrika haben legale oder illegale Transaktionen mit den Weltmärkten zur unabdingbaren Voraussetzung (Lock 1997).

Aus diesem Blickwinkel betrachtet brechen diese Kriege und gewaltsame Konflikte nicht aus, obwohl es die Konvention in verschiedenen Sprachen so will. Sie sind vielmehr eine dramatische Steigerung gesellschaftlicher Konflikte in zerfallenden Staaten, die schon lange ihre Rolle als Instanz für Rechtssicherheit und physische Unversehrtheit ihrer Bürger verloren haben (Bangoura 1996). Dieses Sicherheitsvakuum wird von vielfältigen traditionalen und modernen, legitimen und illegitimen Formen privater Sicherheitsvorsorge gefüllt. Der Erosionsproze§ staatlicher Gewaltkontrolle alleine ist jedoch noch kein hinreichender Schlüssel für die Erklärung der Eskalation gesellschaftlicher Gewalt, die häufig das Stadium lange andauernder bewaffneter Konflikte erreicht. Denn in weiten Regionen Afrikas haben die Institutionen des postkolonialen staatlichen Gewaltmonopols keine Rolle gespielt, dort haben sich über lange Zeiträume bis in die achtziger Jahre traditionale Formen gesellschaftlicher Konfliktschlichtung als sehr leistungsfähig erwiesen. Erst eine Kombination von nicht erfüllten Modernisierungserwartungen der freigesetzten jungen Generation, der ökonomischen Marginalisierung weiter Teile des Kontinentes u.a. durch fallende Rohstoffpreise und die Einbeziehung in globale wirtschaftskriminelle Netzwerke u.a. des Drogenhandels (Observatoire 1996) haben die Gewalteskalation befördert.

Söldner und Rebellen: Gewaltverwaltung in afrikanischen Ökonomien

Neoliberale Strategien bedingen eine allgemeine Rückführung staatlicher Aufgaben. In vielen Fällen wurde dieser allgemeine Trend durch die vom Internationalen Währungsfond erzwungenen Strukturanpassungen extrem verstärkt. Entsprechend sind die zahlreichen, mit der Herausbildung von Nationalstaaten gewachsenen staatlichen Aktivitäten zur allgemeinen und gleichförmigen Durchsetzung von Recht und Ordnung weltweit auch in den Sog allgemeiner Privatisierung geraten. Allgemein gilt, daß je schwächer der Staat ist, umso tiefgreifender sind die gesellschaftlichen Veränderungen, die mit der Privatisierung von Sicherheit einhergehen. Derartige Privatisierungsprozesse entwickeln ihre eigene ökonomische und psychologische Dynamik (Christie 1994) und verschärfen die gesellschaftliche Ungleichheit im Hinblick auf individuelle Sicherheit. Sichtbares Zeichen dieses Prozesses ist die Erweiterung der gesellschaftlichen Sphäre privater Kontrolle durch die allseitige Privatisierung vormals öffentlichen Raumes. Die Fähigkeit des Staates, Sicherheit zu gewährleisten, wird inzwischen auch dort in Frage gestellt, wo die staatlichen Organe noch voll leistungsfähig sind. Die sich ausbreitende Kriminalitätsangst setzt sich in ein breites Spektrum privater Sicherheitsvorkehrungen um und bestimmt weltweit die Segmentierung urbaner Geographien (Blakely, Snyder 1997) und Selbstghettoisierung der Einkommenseliten. In ihrer Steigerung entwickeln sich diese Prozesse in einen innergesellschaftlichen Wettlauf aktiver Bewaffnung und passiver Aufrüstung. Nahezu jede afrikanische Stadt ist inzwischen von dieser Entwicklung geprägt.

Je schwächer der Staat ausgebildet ist, umso stärker werden staatliche Sicherheitsorgane marginalisiert oder von Eliten für private Interessen usurpiert. Sie sind dabei in vielen afrikanischen Ländern zu einer Bedrohung immer grö§erer Teile der Bevölkerung geworden (Meditz/Merill 1994; Montclos 1997; Human Rights Watch 1998). Persönliche Sicherheit transformiert sich von einem allgemeinen Grundrecht zu einer Ware, über deren Verteilung auf einem Markt letztlich die Kaufkraft des einzelnen entscheidet. Entsprechend dieser Marktlogik schreitet die Internationalisierung und Globalisierung auf der Angebotsseite des Dienstleistungssektors Sicherheit rasch voran. Die Branche wird weltweit, auch in Afrika, von wenigen internationalen Konzernen dominiert.

Aber die Herausbildung von privaten Sicherheitsstrukturen ist nicht auf die reguläre Ökonomie beschränkt. Parallel zu ihr bilden sich dort konkurrierende Strukturen heraus, wo die Menschen als nicht-zahlungsfähige Nachfrager ausgeschlossen bleiben. Und dieses Bevölkerungssegment wächst weltweit immer rascher. Denn obgleich die Weltwirtschaft und vor allem die Weltbevölkerung wachsen, deutet alles auf eine stagnierende Zahl aktiver Teilnehmer in den regulären Ökonomien hin. Privatisierung, Deregulierung, technischer Fortschritt und Liberalisierung der Märkte beschleunigen weiter die ersatzlose Auflösung arbeitsintensiver traditionaler gewerblicher und landwirtschaftlicher Produktionsweisen. Die intergenerationelle Kontinuität von Berufsrollen wird abrupt beendet und mündet in einen Migrationsstrom an die Peripherien der gro§en Städte. Traditionale, normenbildende Instanzen werden ersatzlos entwertet. In den Metropolen wächst weltweit ein rasch grö§er werdender Teil der nachwachsenden Generation ohne realistische Erwartung auf eine normenbildende Teilnahme an der regulären Wirtschaft heran. In nicht wenigen afrikanischen Ländern dürften die Hälfte aller Jugendlichen von diesem Ausschlu§ betroffen sein. Verschärft wird die Situation durch die verbreiteten Auflösungserscheinungen des staatlichen Erziehungswesens in schwachen Staaten.

Diese Entwicklung, sollte sie sich ungebrochen fortschreiben, macht den reibungslosen Ausschluß wachsender Teile der Erwerbsbevölkerung von der regulären Ökonomie zu möglichst niedrigen Transaktionskosten zu einer zentralen Gestaltungsaufgabe neoliberaler Politikstrategien, die auf Wachstum zu Bedingungen des globalen Marktes fixiert sind. Die diesem scheinbaren ökonomischen Zwang geschuldete Ausgrenzung schafft in Verbindung mit der parallelen Selbstghettoisierung der Privilegierten eine wachsende "Apartheid der Armut".

Individuelle Bewaffnung, Selbstverteidigungsgruppen, Schutzdienstleistungen (Racket), Bandenbildung gehören zu den Organisationsformen von "Sicherheit", dort wo der versagende Staat und Armutsapartheid das Leben zunehmend in eine "kriminelle Hölle" verwandeln. Die Schnittlinie zwischen der privatisierten Dienstleistungsindustrie und den "Sicherheitsorganen" au§erhalb der regulären Ökonomie wird zur Quelle dynamischen Wachstums auf beiden Seiten. Man kann vielerorts bereits von einem latenten innergesellschaftlichen Sicherheits- bzw. Aufrüstungswettlauf sprechen, der an die Stelle des zwischenstaatlichen Wettrüstens tritt. Daher sind Sicherheitsdienstleistungen sowohl in der regulären Ökonomie als auch in der kriminellen und informellen Sphäre einer der dynamischsten Wachstumssektoren mit großem Beschäftigungseffekt. Dabei wird allgemein übersehen, da§ es sich um eine eher parasitäre Tätigkeit handelt, die wenig, wenn überhaupt, gesellschaftliche Wohlfahrt stiftet und Volkswirtschaften im globalen Standortwettbewerb mit hohen Transaktionskosten belastet. Angesichts der wirtschaftlichen Schwäche Afrikas sind diese Entwicklungen dort in zahlreichen Staaten besonders ausgeprägt.

Von der Korruption zur Gewalt

Im Wettlauf mit der krisenhaften Zuspitzung der wirtschaftlichen Entwicklung benötigt der geschwächte Staat erhöhte Ressourcen zur "Produktion von Sicherheit" als Voraussetzung für die Standortsicherung der weltmarktintegrierten Sektoren. Erhöhte Steuern, in Afrika zumeist erhöhte Zölle, erweitern ungewollt, aber zwangsläufig die Sphäre, in der Extrarenten durch Korruption erzielt werden. Daher verfehlen Versuche schwacher Staaten innergesellschaftlich aufzurüsten, um Sicherheit zu produzieren, regelmä§ig das intendierte Ziel. Jeder scheinbare Fortschritt schafft insgeheim neue, zumeist grö§ere Probleme und führt zu höheren Transaktionskosten, die sich aus dem expansiven Wachstum klientelistischer Korruption ergeben.

Immer mehr willkürlicher Einsatz staatlicher und zunehmend auch privater Machtmittel wird zur Absicherung der klientelistischen Machtstrukturen benötigt und provoziert so eine schleichende Entgrenzung der eingesetzten Mittel und des Widerstandes dagegen. Ein Prozeß der Milizianisierung der gesamten Bevçlkerung, einschlie§lich der zerfallenden Staatsorgane, durchwuchert den gesamten Staat (Marchal 1997, S.33-36; Dorier-Apprill 1997) und hebt das legitime Gewaltmonopol des Staates endgültig auf.

Allgemein scheint zu gelten, daß die Entwicklung geschwächter Staaten durch gallopierende Korruption gekennzeichnet ist (Morice 1995). Sie entfaltet sich einer Kaskade gleich und wird in ihrer Wachstumsphase zur sozialen Norm. Die Trennung von Politik und Wirtschaft verschwindet. Der Präsident fungiert als Aufsichtsrat über ein auf Korruption gestütztes Wirtschaftskonsortium, das sich zunehmend des Staates bemächtigt und seine Organe privatisiert. Der Staat wird zu einer opportunen Ressource zur Förderung partikularer Interessen degradiert. Mobuto hat mit aktiver Unterstützung der USA, Frankreichs, Belgiens, Israels, der VR China und zahlreicher großer Rohstoffkonzerne die logische Entwicklung dieser korruptiven Pyramide exemplarisch vorgeführt (Meditz 1994). Zahlreiche Staaten in Afrika befinden sich auf unterschiedlichen Stufen dieser Entwicklung.

Liberalisierung und Demokratisierung waren als Katharsis erschöpfter und korrupter Staaten in Afrika gedacht, aber entgegen der ideologischen Vorerwartung zeigte die durchgängige Liberalisierung, häufig verbunden mit formaler Demokratisierung, keine korruptionsmindernde Wirkung. Vielmehr lautet der Befund einer empirischen Studie zur Korruption:"..., wir haben den Aufstieg einer "neuen Korruption" entdeckt, die sich auf die Logik der ökonomischen und wirtschaftlichen Liberalisierung stützt; sie spiegelt die Aktivitäten habgieriger lokaler Eliten wieder, die nicht mehr durch die inländischen und internationalen Beschränkungen des Kalten Krieges gebunden und zunehmend von kriminellen oder "mafiösen" Kräften durchdrungen sind." (Harris-White 1996 S.4).

Kritisch wird es, sobald die korruptive Dynamik in die Phase ihrer ressourcenbedingten Erschöpfung eintritt, in der sich der notwendige Aufwand nicht mehr rechnet. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt eskaliert der ökonomisch-politische Ausscheidungskampf. Der Einsatz physischer Gewalt und häufig konkurrierender Sammlungen von ideologisch aufgeladenem Fußvolk, das als politischer Stoßtrupp fungiert, kennzeichnen das Geschehen. Der Übergang zu bewaffneten Konflikten wird erreicht. Der von den Machteliten angeeignete d.h. quasi-privatisierte staatliche Machtapparat erweist sich als unzureichend und wird zunehmend selbst zum Risiko. Gleichzeitig verlieren die Ressourcen, vor allem Schürf- und Explorationsrechte, erheblich an Marktwert, weil hohe Risikoabschläge den Preis bestimmen oder Produktion und Export nicht mehr garantiert werden können. Nur noch marginale Investoren aus den Grauzonen des Weltmarktes investieren und waschen Geld. Staaten degenerieren zu kriminellen Konglomeraten, die in international operierende 'mafiöse' Strukturen eingebunden sind (Bayart et al. 1997).

Über viele Jahre konnten die korrupten Eliten im frankphonen Afrika darauf bauen, da§ sie in kritischen Lagen auf die in Afrika stationierten französischen Militäreinheiten auf der Grundlage dubioser militärischer Beistandspakte aus den sechziger Jahren zählen konnten. Die französische Armee hat im frankophonen postkolonialen Afrika bis in die jüngste Zeit mindestens fünfzehn Mal (Ela 1996) die Rolle des Regimegaranten gespielt. Insgesamt rund drei§ig Mal wurde das französische Militär allein seit 1970 in Afrika eingesetzt. Hinzu kamen die 640 in Afrika tätigen Militärausbilder (Dumoulin 1997). Als potentielle Verbindungsoffiziere werden jährlich zwischen 1000 und 1500 afrikanische Offiziere in Frankreich ausgebildet. Die in gaullistischer Tradition mit ihren Großmachtambitionen bis in die jüngste Zeit fortgeführte französische Afrikapolitik entfaltete sich au§erhalb politisch-parlamentarischer Kontrolle. Sie bildete ein mächtiges Geflecht wirtschaftlicher Interessen der überwiegend staatlichen französischen Rohstoffkonzerne verbunden einer franko-afrikanischen Politikerclique, die ihre post-koloniale Machtposition mit französischer Bajonette skrupellos verteidigte. Man kann in der französischen Militärpräsenz und Intervention in Afrika aber auch eine privatisierte, quasi-unternehmeseigene Schutztruppe der staatlichen Rohstoffkonzerne wie ELF sehen.

Die eingeleitete Revision der französischen Afrikapolitik steht in einem logischen und zeitlichen Zusammenhang mit der weitgehend abgeschlossenen Privatisierung der in Afrika tätigen französischen Rohstoffkonzerne. Das kaum verhüllte Zusammenspiel zwischen Militär und Staatskonzernen ist beendet. Die Privatisierung der Sicherheit im Umfeld von strategischen ausländischen Investitionen wird auch im französischen Einflu§bereich die französischen Truppenkontingente entsetzen. Es dürfte der militärischen Lobby schwerlich gelingen, eine neue zwingende Begründung für die Afrikapräsenz zu entwickeln, so da§ der eingeleitete Verringerung zu einem völligen Rückzug führen wird.

Elemente eine neuen politischen Ökonomie

Wenn staatliche Sicherheitsorgane den notwendigen Schutz exportorientierter Produktion nicht leisten können, weil sich der Staat in Auflösung befindet und in einem bewaffneten Konflikt herausgefordert wird, entwickeln sich neue Formen der Absicherung. Häufig schaffen sich die betreffenden Konzerne mit Duldung der jeweiligen Machthalter selbst eine Art bewaffnete Exterritorialiät, indem sie leistungsfähige, bewaffnete Sicherheitsdienste im Ausland anheuern. Diese Unternehmen stützen sich in der Regel auf qualifiziertes militärisches Know how, das seit dem Ende des Kalten Krieges reichlich verfügbar ist (Nossal 1998 S.26-28). Alternativ oder parallel werden Schutzgelder an lokale Banden und Warlords gezahlt.

Dennoch droht immer wieder ein Zusammenbruch derartiger Arrangements oder die Projekte werden sogar aufgegeben, weil sie sich entweder nicht mehr rechnen oder aber bewaffneten Konflikten weichen müssen. Zur vermeintlichen Abwehr derartiger Situationen bzw. der Restauration von Produktion für den Weltmarkt wird gegenwärtig vor allem in Afrika die höchste Stufe der Privatisierung von Sicherheit erreicht. Die Machthaber kontraktieren international operierende Sicherheitsunternehmen, deren Dienstleistungen bis in den militärischen Bereich hineinreichen. In zumindest in zwei Fällen haben sich deren Formationen entscheidend an militärischen Auseinandesetzungen beteiligt. Da die entsprechenden Staaten zahlungsunfähig sind, wird die potentielle Weltmarktproduktion verpfändet bzw. die Rechte übereignet (Pech 1998, Reno 1998). An die Stelle der Rekonstruktion eines leistungsfähigen Staates tritt eine funktional ausgerichtete punktuelle Allianz der jeweiligen "Gewaltmonopolisten - Warlords" mit ausländischem Kapital. Der untergegangene patrimoniale Staat wird seinem Schicksal überlassen (Korte 1997; Reno 1998).

Denn die teilweise kleptokratische Ausbeutung der exportfähigen Ressourcen Afrikas durch korrupte Machteliten hat allem Anschein zufolge die hierzu notwendigen Machtressourcen erschöpft, nicht zuletzt weil sich die instrumentierbaren Außenzuflüsse mit dem Ende des Kalten Krieges auf humanitäre Hilfe reduziert haben (Duffield 1997). Hierauf deuten andauernde Bürgerkriege, gewaltgestützte Machtwechsel und die au§erordentliche Labilität einer Reihe weiterer Regime hin. Als Ergebnis dieses schmerzvollen Prozesses sieht Rufin Afrika auf dem Wege zu einer eigenen Geschichte und folgt Bayarts Diktum, daß die gegenwärtigen Kriege eine Produktionsweise der Politik sind, an deren Ende eine neue politische Ökonomie des Kontinentes stehen wird (Rufin 1996 S.80).

Beobachten läßt sich eine neue Positionierung afrikanischer Ressourcen auf dem Weltmarkt, die durch bewaffnete Konflikte vorangetrieben wird. Reno sieht in Warlords, denen es gelingt, eine formale Anerkennung als Staatsoberhaupt zu erlangen, die zentralen Träger einer neuen polititischen Ökonomie Afrikas (Reno 1998 S.222). Er prognostiziert, daß die internationale Gemeinschaft diese neuen Machthaber ebenso anerkennen wird, wie sie die Potentaten der Quasi-Staaten in Zeiten des Kalten Krieges anerkannt hat.

Aus der offensichtlichen Aussichtslosigkeit einen normalen, territorialen Staat mit bürokratischen Strukturen auf der Grundlage breiter Zustimmung zu formen, entwickeln sich zunächst politische Projekte, die nicht länger auf die Schaffung eines traditionellen Nationalstaates westlicher Prägung ausgerichtet sind. Während die reguläre Ökonomie in Afrika parallel zum Niedergang der Quasi-Staaten geschrumpft ist, haben sich statistisch nicht erfa§te, z.T. sehr dynamische parallele und illegale Wirtschaftskreisläufe entwickelt, die regional in Afrika und global vernetzt sind. Da sich diese Kreisläufe au§erhalb der Sphäre zwar korrupter, aber grundsätzlich formal rechtsstaatlicher Ordnungen entfalten, finden alle Transaktionen immer unter dem Menetekel von Gewaltsteuerung statt. Hierin liegt der Keim der umfassenden Entstaatlichung und Privatisierung von Sicherheit in Afrika, die weit vorangeschritten ist. Denn diese Ökonomien entwickeln sich au§erhalb des Staates und sind nicht besteuerbar.

Man kann diese Entwicklung auch als allseitige Aufrüstung wirtschaftlicher Akteure in den parallelen Ökonomien beschreiben, deren Logik aber rasch die gesamte Gesellschaft und damit auch die verbleibende reguläre Ökonomie durchdringt. Obwohl die parallelen Ökonomien ebenfalls als Märkte organisiert sind, unterscheiden sie sich dadurch, da§ die Kämpfe um Vorherrschaft durch Androhung und Ausübung von Gewalt gekennzeichnet sind. Gewalt dient auch dazu, anderen den Zugang zu Märkten vorzuenthalten. Wird schließlich politisch-ideologische Instrumentalisierung von Bevölkerungsgruppen als Mittel in den ökonomischen Ausscheidungskämpfen eingesetzt, entstehen Situationen, die zu bewaffneten Konflikten eskalieren.

Dabei handelt es sich nicht länger um Bürgerkriege, deren Gegenstand zuvorderst die Hegemonie in einem traditionellen Staat ist. Vielmehr geht es vor allem um die Inwertsetzung weltmarktfähiger Wirtschaftssektoren und
-regionen. Daher ist der gewohnte Begriff innerstaatlicher Krieg zur Kennzeichnung derartiger Konflikte irreführend, denn es geht um die Schaffung und Absicherung eines neuen lokal-globalen Wirtschaftsraumes, der befreit vom Ballast des abgewirtschafteten territorialen Nationstaates fungieren soll.

Hierzu bilden sich neue Allianzen supranationaler, internationaler, substaatlicher Akteure und deren Makler, die aus kriegerischen Konfliktszenarien heraus konkurrenzfähige Produktionsstandorte vor allem für den globalen Markt entwickeln. Voraussetzung hierfür ist zunächst die Durchsetzung eines privaten, meist regional begrenzten Gewaltmonopols durch einen Warlord. Möglich werden derartige Projekte, weil die Interaktion mit globalen Märkten im Zeitalter von Deregulierung nicht länger an völkerrechtliche Staatlichkeit gebunden ist. Aus den Grauzonen der internationalen Finanzmärkte steht das notwendige Kapital zur Verfügung, das durch Abtretung von Rechten abgesichert wird.

Gleichwohl ist eine formale Anerkennung als Staatsoberhaupt in vieler Hinsicht für den Warlord solcher Allianzen nützlich, weil dies einigermaßen gegen "innere Einmischung" z.B. in Sachen Menschenrechte schützt, Zugang zu Entwicklungshilfe ermöglicht, den vergebenen Rechten eine sicherere rechtliche Basis verschafft und die private Aneignung von Staatseigentum, vor allem Unternehmen, auch förmlich möglich macht (Reno 1998 S.222). Schließlich kann ein Warlord als Staatsoberhaupt im Verbund mit seiner externalisierten Interessenallianz ausländische Söldnertruppen zur Durchsetzung seines "Projektes" anheuern, ohne Gefahr zu laufen, auf internationalen Widerstand zu sto§en.

Die wichtigsten Anbieter dieser umfassenden Sicherheitsdienstleistungen kommen gegenwärtig aus dem Umfeld des ehemaligen südafrikanischen Apartheidregimes. Jedoch ist damit zu rechnen, daß andere Anbieter aus Afrika sich mittelfristig auf diesem Markt agieren werden. Das Kontingent von jährlich mehr als 2000 in westlichen Militärakademien ausgebildeten Offiziere dürfte hierfür als Basis dienen.

Dieser umfassende Privatisierungsprozeß der Absicherung der Exportproduktion, zumeist von Rohstoffen, durch internationale Sicherheitsdienstleistungsunternehmen bleibt gleichwohl ein Feld politischer Rivalität um Einflu§zonen. Der Druck der amerikanischen Regierung in Angola, den amerikanischen Anbieter MPRI zum Zuge kommen zu lassen und die südafrikanische Konkurrenz (Executive Outcomes) zu verdrängen (Reno 1998 S.67), deutet an, da§ sich die geopolitischen Mittel verändert haben, Regierungen aber nach wie vor die Interessen ihrer Konzerne als ihre eigenen begreifen. Neu ist, da§ risikobereite Akteure aus den Grauzonen des Weltmarktes in Afrika gute Chancen haben, sich in den extraktiven Sektoren im Verbund mit lokalen Machthabern bzw. Warlords zu engagieren. Ihre Kapitalbasis stammt aus den Pirateninseln der internationalen Finanzmärkte, wie Cayman, Bermuda, Bahamas u.a.m., wo schmutziges Geld nach Anlage und Reinigung drängt.

Alle Faszination mit Kriminalisierung und der absoluten Schwächung des Staates in Afrika darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, da§ auch Elemente traditonaler Sicherheitsordnung in den Ozeanen der informellen Ökonomien eine wichtige Rolle spielen. Unsere Vorstellung von Sicherheit ist von der konstitutionell-wohlfahrtstaatlichen Ordnungsform der Gewalt geprägt, die im europäischen Sozialstaat der sechziger und siebziger Jahre vollendet schien (Trotha 1995). Wir beurteilen Sicherheitsordnungen insgeheim nach diesem Maßstab. Daher sind wir schnell geneigt, aus dem Zusammenbruch staatlicher Strukturen in Afrika auf Chaos und Anarchie zu schließen. Dem steht entgegen, da§ es sich bei den Zusammenbrüchen in Afrika nicht um ein Verschwinden von konstitutionell-wohlfahrtstaatlichen Strukturen handelt, vielmehr brechen gewaltgestützte Ordnungen mit je geringer Reichweite auseinander. Ordnung und Vertrauen, Sicherheit und Strafsanktionen sind weitgehend Handlungsbereiche von vergleichsweise autonom gebliebenen Segmenten der Gesellschaft geblieben. Tatsächlich bilden die unterschiedlichsten Gruppen vergleichsweise geschlossene kommunitäre Systeme, die eigenständige und durchaus leistungsfähige Sicherheitsordnungen unterhalten.

Zahlreiche außerhalb staatlicher Ordnungen erfolgreich agierende, zumeist ethnisch homogene Händlergruppen, die traditionell den interregionalen Handel in weiten Teilen Afrikas beherrschen, belegen eindrucksvoll die regulative Leistungsfähigkeit derartiger quasi-kommunitärer Systeme. Daß etwa die Hälfte des zwischenstaatlichen Handels in Afrika außerhalb der regulären Ökonomie mit teilweise erstaunlicher Effizienz und zu marktartigen Bedingungen abgewickelt werden, verweist auf die Robustheit außerstaatlicher Ordnungsformen (Constantin 1996 S.326).

Aber gruppenspezifische kommunitäre Ordnungsformen gründen sich keineswegs nur auf traditionale Formen der Vergesellschaftung. Denn auch die Revitalisierung und Instrumentalisierung und sogar Schöpfung neuer ethnischer Identitäten im Dickicht der Armutsapartheid in den expandierenden Metropolen (Dorier-Apprill 1997) ist ein sozialer Prozeß zur Bildung von kommunitären Ordnungsformen der Gewaltregulierung. Allerdings beruhen diese Ordnungsformen immer auf dem Ausschlu§ anderer. In Abwesenheit einer einheitlichen Ordnungsform für das jeweilige Staatsgebiet konfligieren die territorialen und sektoriellen Ansprüche verschiedener Gruppen notwendig miteinander. Gleichgewichte zwischen konfligierenden quasi-kommunitären Ordnungen sind naturgemäß äu§erst labil. Konflikte zwischen unterschiedlichen Sicherheitsidentitäten erhöhen die jeweilige gruppeninterne soziale Kohäsion und damit aber auch die Disposition zu gewaltförmigem Konfliktaustrag.

Obwohl es sich um nicht-staatliche Sicherheitsordnungen handelt, unterscheiden sie sich von der eigentlichen als Markt organisierten Privatisierung von Sicherheit dadurch, daß die Gruppenzugehörigkeit und die damit verbundene Sicherheit nicht an eine individuelle Zahlungsfähigkeit gebunden ist. Es handelt sich also um eine Entstaatlichung der Sicherheit, aber noch nicht um eine postmodern privatisierte Sicherheit. Dort aber wo diese kommunitären und ethnischen Identitäten instrumentalisiert werden, um gewaltregulierte ökonomische Transaktionen durchzusetzen, lösen gewaltoffene Räume die bestehende Sicherheitsordnung ab.

Nachdem unter dem Druck der internationalen Finanzinstitutionen in den letzten Jahren bereits zahlreiche staatliche Tätigkeiten, z.B. das Zollwesen, externalisiert und ausländischen Dienstleistungsunternehmen übertragen worden waren (externalisation of political accountability), ist nun eine weitere Stufe der Entstaatlichung in Afrika erreicht worden, eine offene privatwirtschaftliche Militarisierung zumindest der "glokalen Inseln" der Weltmarktproduktion. Vor dem Hintergrund des politischen Rückzuges der Vereinigten Staaten aus Afrika (Clapham 1996 S.256ff.) und der damit verbundenen Entstaatlichung der Au§enbeziehungen Afrikas bedeutet die Akzeptanz der internationalisierten Privatisierung von militärischen Dienstleistungen, einschlie§lich Kampfeinsätzen, da§ eventuell notwendigen militärischen Schritten auf dem Wege zur neuen politischen Ökonomie in Afrika keine grundsätzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen. Aus der Entstaatlichung und nahezu vollständigen Privatisierung der Sicherheit wird unter Führung eines Warlord-Staatspräsidenten eine private Militarisierung, die auch vor dem Tabu der kolonialen Grenzziehung afrikanischer Staatlichkeit nicht haltmachen wird..

Bei aller Dynamik dieser Entwicklung darf aber nicht übersehen werden, da§ die Perspektive dieser neuen politischen Ökonomie nicht die Schaffung integrierter Sozialstaaten ist, auch nicht als entfernter Handlungshorizont. Vielmehr liegt die internationale Attraktivität dieser Entwicklung in der bereits angesprochenen Trennung des nützlichen vom überflüssigen Afrika. Der zu einem privatwirtschaftlichen Industriezweig aufgewachsenen internationalen humanitären Hilfe wächst dabei die Aufgabe zu, die Symptome der globalen sozialen Polarisierung und der Armutsapartheid kosmetisch zu behandeln und wird dabei ein integraler Bestandteil der neuen politischen Ökonomie (Duffield 1997, S.541). Zu jeder Bewegung gibt es freilich eine Gegenbewegung. In Afrika scheint es die grenzenlose informelle ÷konomie zu sein, die auch von den neuen Akteuren nicht kontrolliert werden kann und einfache lineare Projektionen der gegenwärtigen Entwicklung entwertet.

Element globaler Trends: Die neue politische Ökonomie Afrika

Die hier vertretene These der Herausbildung einer neuen politischen Ökonomie verwirft die häufig vertretene Hypothese der Abkoppelung des "verlorenen Kontinentes. Vielmehr fügt sich die Entwicklung in Afrika in das von Trotha (1995 S.153ff.) prognostizierte Ende der konstituionell-wohlfahrtstaatlichen Ordnung und deren Übergang zu einer oligopolistisch-präventiven Sicherheitsordnung. Die Durchsetzung des Anspruchs auf das legitime staatliche Gewaltmonopol ist in großen Teilen der Welt bereits heute eine Fiktion, auch in den segregierten urbanen Räumen der Armut, ethnischer Diskriminierung und Unterprivilegierung von Wohlfahrtsstaaten.

Die sich herausbildende neue Ordnung kennzeichnen fünf Vorgänge: "das bemerkenswerte Anwachsen der privaten Sicherheitsindustrie und privaten Sicherheitsdienstleistungen, die Privatisierung des Gefängnisses, die Ausbreitung "kommunitörer Kontrollordnungen", der Aufstieg des präventionsgerichteten Sicherheitsdiskurses und Technisierung des "Polizieren""(S.153). An die Stelle einheitlichen staatlichen Handelns tritt ein komplexes Gefüge von staatliche-öffentlichen, privatwirtschaftlichen, parastaatlichen und kommunitären "Institutionen der Sicherheitsherrschaft und Lebensformkontrolle". Die neue Ordnung ist "eine Ordnung der sozialen und kulturellen Ungleichheit, Segregation und Antagonismen" (S.156). Sie übersetzt ökonomische Ungleichheit in soziale Ungleichheit der Sicherheit. Die Segregation produziert in der Sphäre der Wohlhabenden eine "Kultur des allgemeinen Aggressivitätsverdachtes" und veralltäglicht eine nahezu totale Bevölkerungskontrolle durch private Dienstleistungen. In den Zonen der Armutsapartheid entwickelt sich eine "Kultur der Gewaltnormalisierung". Zwischen diesen Lebenswelten entsteht eine konfliktträchtige und gewalttätige Grenze.

Afrika ist auf dem Pfad des Szenarios einer oligopolistisch-präventiven Sicherheitsordnung und der ungleichen Verteilung von Sicherheit weit fortgeschritten. Dies wurde dadurch befördert, da§ die meisten afrikanischen Quasi-Staaten die konstitutionell-wohlfahrtsstaatliche Phase der Ausbildung des staatlichen Gewaltmonopols weitgehend übersprungen haben. In den Zonen globaler ökonomischer Einbindung werden moderne Formen der privatisierten Sicherheit, einschlie§lich privatisierter Militarisierung mit Hilfe von neuen internationalen "SicherheitsunternehmenÓ, die Sicherheitsordnung bestimmen. Gleichzeitig werden die Zonen der Armutsapartheid von steigender Gewalttätigkeit geprägt sein, denn die traditionellen kommunitären Sicherheitsverbünde werden zunehmend mit den Akteuren der gewaltgestützten ökonomischen Kreisläufe konfrontiert und damit selbst in Gewalteskalation getrieben.

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